2. Zustandekommen des Vertrages
 
Das Zustandekommen des Vertrages bestimmt sich wie folgt:
 

 

 

 

Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde gibt durch Einlegen der Waren in den virtuellen Warenkorb und Bestätigung der Bestellung durch Betätigung der Absenden-Option des Bestellformulars ein verbindliches Angebot ab.

 

 

 

 

 

 

Den Eingang der Bestellung bestätigt Verkäufer per Email (Bestellbestätigung)

 

 

 

 

 

 

Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn Verkäufer den Auftrag durch eine Auftragsbestätigung per Email oder Absenden der Warenlieferung bestätigt und damit das Angebot des Kunden annimmt. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Kunden dar, sondern soll diesen nur darüber informieren, dass die Bestellung bei Verkäufer eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn Verkäufer das bestellte Produkt an den Kunden versendet und den Versand mit einer zweiten E-Mail an den Kunden (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.


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